Eine unser Kernkompetenzen ist unter anderem die gerichtliche Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldverfahren. Hierzu gehören sowohl Verkehrsordnungswidrigkeiten (OWiG), die u.a. im STVG und in der STVO geregelt sind. Aber auch, in anderen Gesetzen sind Ordnungswidrigkeiten geregelt, wie z.B. arbeitsrechtliche Tatbestände im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Im Falle von Geschwindigkeitsübertretungen oder Abstandsunterschreitungen besprechen wir mit Ihnen  zusammen die gerichtliche Akte. Wir lassen uns die Videoaufzeichnung kommen und beurteilen die Erfolgsaussichten. Gerade nach der Bußgeldreform im Verkehrsrecht treffen ein Fahrverbot und ein Punkteaufbau besonders hart.

Rechtsanwalt Walter M. Huber als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Sie vor der Zentralen Bußgeldstelle und den Gerichten kompetent und vehement bundesweit in der Sache selbst, als auch bei etwaigen Verfahrensmängeln.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren – Ihr Recht verdient klare Worte und starke Verteidigung Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung vertreten wir Sie bundesweit in sämtlichen Bußgeldverfahren und bei Vorwürfen wegen Ordnungswidrigkeiten – vom Straßenverkehr über Gewerbeverstöße bis hin zu verwaltungsrechtlichen Verfahren. Wir wissen: Auch vermeintlich "kleinere" Vorwürfe können große Auswirkungen haben – sei es ein drohender Führerscheinverlust, berufliche Konsequenzen oder die Eintragung ins Fahreignungsregister. Unsere Tätigkeit umfasst die Verteidigung bei klassischen Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Alkohol- und Drogenfahrten sowie Fahrverbotsandrohungen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Mandanten in Verfahren wegen Gewerbeverstößen, Umweltschutzauflagen, Zoll- und Steuerordnungswidrigkeiten, unerlaubter Werbung, Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz oder das Waffenrecht. Sicher durch das Verfahren – mit juristischer Klarheit und strategischem Blick In jedem Verfahren prüfen wir die Erfolgschancen eines Einspruchs oder einer Verteidigung sorgfältig. Unsere juristische Expertise ermöglicht es uns, Form- und Fristverstöße aufzudecken, Messdaten zu analysieren oder Verfahrensfehler geltend zu machen – zum Beispiel bei fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen, unterlassenen Anhörungen oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Bußgeldbescheiden.

Individuelle Beratung statt Standardlösung

Wir setzen auf persönliche, verständliche Beratung und eine passgenaue Strategie – ganz gleich, ob Sie als Privatperson, Gewerbetreibender oder Unternehmen betroffen sind. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Vorgehensweise, die Ihre Interessen schützt und auf Vermeidung negativer Konsequenzen abzielt.

Schnell reagieren – gemeinsam handeln

Ein Bußgeldbescheid ist nicht das letzte Wort. Kontaktieren Sie uns zeitnah – wir beraten Sie in Freising, München oder digital und leiten alle erforderlichen Schritte ein. Ihre Rechte verdienen kompetente Verteidigung. Wir stehen an Ihrer Seite – ruhig, durchsetzungsstark und mit klarem Fokus auf das bestmögliche Ergebnis.

Kanzlei_Huber_Bussgeld



HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com