Im Bereich Strafrecht sind wir hoch spezialisiert.
Wir verteidigen bei allgemeinen Strafsachen und bei Betäubungsmittelangelegenheiten, Verkehrsangelegenheiten. Daneben umfasst das Strafrecht sämtliche Bereiche, dies geht vom Diebstahl über den Betrug bis hin zu Beleidigungen, Körperverletzungsdelikten oder Tötungsdelikten.
Bei strafrechtlichen Problemen sollten Sie bereits frühzeitig einen Anwalt aufsuchen. Bei der Hausdurchsuchung, wie auch bei der Vorladung werden viele Weichen gestellt, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr wieder gutzumachen sind. Wir informieren Sie über den Verfahrensablauf, besprechen ausführlich die von uns eingeholten gerichtlichen Akten und entwerfen eine Verteidigungsstrategie.

Kanzlei_Huber_Strafrecht

Wir sehen unsere Aufgabe nicht darin, polternd und mit großem Getöse gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht aufzutreten, sondern kompetent und ruhig ein positives Ergebnis herbeizuführen. Entscheidend ist das bestmögliche Ergebnis für Sie und nicht die Show vor Gericht. Viele Angelegenheiten können bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Staatsanwalt oder der Staatsanwältin erörtert werden.

Das Gespräch mit einem Richter oder einer Richterin im Strafverfahren sollte nicht unterschätzt werden.
Bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) besteht oftmals die Gefahr eines Führerscheinentzuges, eines Berufsverbotes oder der Unterbringung in einer Entzugseinrichtung.
Kompetente strafrechtliche Begleitung ist unerlässlich.

Das Jugendstrafrecht ist ein besonderer Bereich des Strafrechts. Rechtsanwalt Walter M. Huber ist Fachanwalt für Strafrecht. Gerade im Jugendstrafrecht ist viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl von Nöten. Nicht die Bestrafung des Jugendlichen steht im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Es darf dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass strafrechtliche Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden oftmals auch Auswirkungen auf das Berufsleben haben.

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