Natürlich beraten wir Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, d.h. bei Verträgen unter Privatpersonen und/oder Unternehmen. Hierzu gehört insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht, das Mietrecht, aber auch  beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe  (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.).

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Darüber hinaus setzen wir Rechtspositionen im Zivilrechtsweg durch, wie z.B. die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht).
Wir entwerfen Verträge, und kündigen diese für Sie, wenn die Notwendigkeit besteht.

Bei der Gründung von Gesellschaften wie GmbH oder Vereinen, aber auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) entwerfen wir die Verträge und Satzungen für Sie.

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