Eine unser Kernkompetenzen ist unter anderem die gerichtliche Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldverfahren. Hierzu gehören sowohl Verkehrsordnungswidrigkeiten (OWiG), die u.a. im STVG und in der STVO geregelt sind. Aber auch, in anderen Gesetzen sind Ordnungswidrigkeiten geregelt, wie z.B. arbeitsrechtliche Tatbestände im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Im Falle von Geschwindigkeitsübertretungen oder Abstandsunterschreitungen besprechen wir mit Ihnen zusammen die gerichtliche Akte. Wir lassen uns die Videoaufzeichnung kommen und beurteilen die Erfolgsaussichten. Gerade nach der Bußgeldreform im Verkehrsrecht treffen ein Fahrverbot und ein Punkteaufbau besonders hart.
Rechtsanwalt Walter M. Huber als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Sie vor der Zentralen Bußgeldstelle und den Gerichten kompetent und vehement bundesweit in der Sache selbst, als auch bei etwaigen Verfahrensmängeln.